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Aufnahme von Mitgliedern (Auszug aus den Statuten):
§ 4 Mitglieder Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in: Unter ständiger Galerietätigkeit wird der Kunsthandel und die dauernde Propagierung aktueller Kunst des 20. Jahrhunderts verstanden, die sich durch Ausstellungstätigkeit, Versendung von Einladungen und Plakaten und Öffentlichkeitsarbeit (Berichterstattung in den Publikationsmedien) dokumentiert. Diese Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden; wesentliches Gewicht hat dabei die Ausstellungstätigkeit, die einer uneingeschränkten Öffentlichkeit während mehrerer Tage der Woche zugänglich gemacht sein muß und unerläßlich ist. b) Außerordentliche Mitglieder können Galerien, Kunstspeditionen etc. werden, die die zeitgenössische Kunst in Österreich fördern, die Bedingungen zur ordentlichen Mitgliedschaft nicht oder noch nicht erfüllen. c) Fördernde Mitglieder können physische und
juristische Personen werden, die - wie z.B. Banken, Editionen, Kunstbuchverlage
etc. ohne alle Voraussetzungen zu erfüllen, einzelne Ziele, wie z.B.
die Veranstaltung von Ausstellungen fördern und bereit sind, an der
Erreichung der Vereinszwecke mitzuarbeiten, bzw. dieselben zu unterstützen. § 5 Erwerb der Mitgliedschaft Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet, soferne
diese über die im § 4 erwähnten Qualifikationen verfügen,
über deren schriftliches Ansuchen der Vorstand. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit EUR 614,- pro Jahr, zahlbar via Bankeinzug |
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